SV Altenahr e.V. legt Widerspruch gegen Kündigung des Pachtvertrags ein

Streit um Tennisplätze in Ahrbrück:

SV Altenahr e.V. legt Widerspruch gegen Kündigung des Pachtvertrags ein

Ahrbrück, 01. September 2026 – Der SV Altenahr e.V. hat offiziell Widerspruch gegen die

Kündigung seines Pachtvertrags durch die Ortsgemeinde eingelegt. Der Verein sieht erhebliche

Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Schritts.

Hintergrund der Investition

Im Jahr 2023 hatte die Ortsgemeinde den Verein ausdrücklich dazu ermutigt, die Tennisplätze

in Ahrbrück zu errichten. Sie erteilte ihr Einverständnis für eine Investition von weit über

100.000 Euro an Spendengeldern. Den Wiederaufbau eines Fußballplatzes schloss die

Gemeinde damals explizit aus, da die erforderlichen Flächenmaße auf dem ehemaligen

Gelände nicht erfüllt werden konnten. Die Genehmigung der Kreisverwaltung für die

Tennisplätze ist bis 2028 befristet. Nach nur zwei Jahren erfolgte nun dennoch die Kündigung

mit dem Ziel, wieder einen Fußballplatz zu bauen (zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages). Die fristgerechte Stellungnahme des Vereins

blieb vonseiten der Gemeinde unbeantwortet; Gesprächsangebote für eine einvernehmliche

Lösung wurden nicht angenommen.

Sportangebot für die Grundschule bleibt gesichert

Der SV Altenahr weist Vorwürfe des Ersten Beigeordneten in den sozialen Medien zurück,

wonach der Verein den Sportunterricht der lokalen Grundschule blockiere. Für einen

altersgemäßen Sportunterricht benötigen Grundschulkinder keinen großen Fußballplatz. Zudem

steht der Schule eine wetterunabhängige Sporthalle zur Verfügung. Das der Ortsgemeinde

nach der Flut gespendete Soccerfeld wurde inzwischen von dieser selbst abgerissen. Um den

Schulbereich zu unterstützen, hat der SV Altenahr der Grundschule ausdrücklich einen

Schlüssel zur Tennisanlage ausgehändigt. So können die Kinder den Sportunterricht auf den

robusten Kunstrasenplätzen durchführen.

Politischer Richtungswechsel zulasten der Vielfalt

Noch nach der Fertigstellung im Jahr 2023 plante die Ortsgemeinde die Plätze als festen

Bestandteil einer vereinsübergreifenden Multifunktionsanlage. Ein entsprechender

Bürgerentscheid war vom damaligen Gemeinderat bereits beschlossen. Der neu gewählte

Gemeinderat rückte jedoch einseitig die Interessen des Fußballs in den Vordergrund und hob

den Bürgerentscheid auf, ohne die Bürger selbst abstimmen zu lassen.

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