SV Altenahr e.V. legt Widerspruch gegen Kündigung des Pachtvertrags ein
Streit um Tennisplätze in Ahrbrück:
SV Altenahr e.V. legt Widerspruch gegen Kündigung des Pachtvertrags ein
Ahrbrück, 01. September 2026 – Der SV Altenahr e.V. hat offiziell Widerspruch gegen die
Kündigung seines Pachtvertrags durch die Ortsgemeinde eingelegt. Der Verein sieht erhebliche
Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Schritts.
Hintergrund der Investition
Im Jahr 2023 hatte die Ortsgemeinde den Verein ausdrücklich dazu ermutigt, die Tennisplätze
in Ahrbrück zu errichten. Sie erteilte ihr Einverständnis für eine Investition von weit über
100.000 Euro an Spendengeldern. Den Wiederaufbau eines Fußballplatzes schloss die
Gemeinde damals explizit aus, da die erforderlichen Flächenmaße auf dem ehemaligen
Gelände nicht erfüllt werden konnten. Die Genehmigung der Kreisverwaltung für die
Tennisplätze ist bis 2028 befristet. Nach nur zwei Jahren erfolgte nun dennoch die Kündigung
mit dem Ziel, wieder einen Fußballplatz zu bauen (zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages). Die fristgerechte Stellungnahme des Vereins
blieb vonseiten der Gemeinde unbeantwortet; Gesprächsangebote für eine einvernehmliche
Lösung wurden nicht angenommen.
Sportangebot für die Grundschule bleibt gesichert
Der SV Altenahr weist Vorwürfe des Ersten Beigeordneten in den sozialen Medien zurück,
wonach der Verein den Sportunterricht der lokalen Grundschule blockiere. Für einen
altersgemäßen Sportunterricht benötigen Grundschulkinder keinen großen Fußballplatz. Zudem
steht der Schule eine wetterunabhängige Sporthalle zur Verfügung. Das der Ortsgemeinde
nach der Flut gespendete Soccerfeld wurde inzwischen von dieser selbst abgerissen. Um den
Schulbereich zu unterstützen, hat der SV Altenahr der Grundschule ausdrücklich einen
Schlüssel zur Tennisanlage ausgehändigt. So können die Kinder den Sportunterricht auf den
robusten Kunstrasenplätzen durchführen.
Politischer Richtungswechsel zulasten der Vielfalt
Noch nach der Fertigstellung im Jahr 2023 plante die Ortsgemeinde die Plätze als festen
Bestandteil einer vereinsübergreifenden Multifunktionsanlage. Ein entsprechender
Bürgerentscheid war vom damaligen Gemeinderat bereits beschlossen. Der neu gewählte
Gemeinderat rückte jedoch einseitig die Interessen des Fußballs in den Vordergrund und hob
den Bürgerentscheid auf, ohne die Bürger selbst abstimmen zu lassen.